Künstliche Intelligenz (KI) an der Wilhelm-Busch-Schule in Rodgau


Digitale Technologien verändern Lernen, Arbeiten und Kommunikation grundlegend. Künstliche Intelligenz (KI) ist dabei ein Werkzeug, das auch im schulischen Kontext neue Möglichkeiten eröffnet – etwa zur Unterstützung von Lernprozessen, zur individuellen Förderung oder zur Veranschaulichung komplexer Inhalte. Auch durch die KI-VO sind Schulen angehalten, ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz bei Schülerinnen und Schüler zu vermitteln.

An unserer Schule setzen wir KI bewusst und reflektiert ein. Maßgeblich sind dabei Transparenz, der verantwortungsvolle Umgang mit Technologie sowie der Schutz der Rechte aller Beteiligten. KI dient bei uns der Unterstützung von Lernen und Lehren – sie trifft keine eigenständigen Entscheidungen im schulischen Alltag.

Wir möchten unseren Schülerinnen und Schülern die erforderlichen Kenntnisse vermitteln, um ihre Lernbedingungen zu verbessern aber auch um Risiken, Rechte und Pflichten in Zusammenhang mit der Nutzung von KI-Systemen zu verstehen. KI wird im schulischen Kontext zur Erfüllung schulischer Aufgaben sowie zur Unterstützung von Lehr- und Lernprozessen eingesetzt. Pädagogische Verantwortung, insbesondere bei Leistungsbewertung, Förderung und Beurteilung, liegt stets bei den Lehrkräften. Dabei orientieren wir uns an den bildungsrechtlichen Vorgaben und Empfehlungen des Landes Hessen sowie an aktuellen fachlichen Entwicklungen im Bereich der digitalen Bildung.

Um Transparenz zu schaffen, informieren wir auf dieser Seite darüber, wie wir mit KI umgehen, welche Grundsätze gelten und welche Regelungen maßgeblich sind.


So verstehen wir KI an unserer Schule:

  1. KI unterstützt Lernen – sie ersetzt kein Denken.

    Eigenständiges Lernen und menschliche Verantwortung stehen im Mittelpunkt.
  2. KI wird transparent und verantwortungsvoll eingesetzt.
    
Der Einsatz von KI wird offen kommuniziert und nachvollziehbar gestaltet.
  3. Pädagogische Entscheidungen trifft der Mensch.
    
Insbesondere Bewertung, Förderung und Beurteilung erfolgen ausschließlich durch Lehrkräfte.
  4. Datenschutz, Persönlichkeitsrechte und Fairness sind verbindlich.

    Der Schutz aller Beteiligten hat oberste Priorität.
  5. KI ist Teil zeitgemäßer Bildung – mit klaren Grenzen.

    Wir nutzen KI reflektiert, kritisch und im Rahmen unserer schulischen Regeln.


Regelungen zum Einsatz von KI

Für den schulischen Einsatz von Künstlicher Intelligenz gilt an unserer Schule eine verbindliche KI-Nutzungsordnung. Darin sind unter anderem Regelungen zu Unterricht, Leistungsbewertung, Datenschutz, Urheberrecht, Verantwortlichkeiten sowie zum Umgang mit Verstößen festgelegt.

Weitere Informationen zum Umgang mit KI

An unserer Schule erfolgt der Einsatz von KI über datenschutzkonforme Zugangsmodelle. Über digitale Klassenräume können Lehrkräfte ausgewählte Werkzeuge gezielt bereitstellen. Dabei gilt: Personenbezogene Daten werden nicht ungeprüft eingegeben.

KI-Nutzungsordnung

Künstliche Intelligenz (KI) an unserer Schule


1. Präambel

Künstliche Intelligenz (KI) ist ein fester Bestandteil unserer Gesellschaft und gewinnt auch im schulischen Kontext zunehmend an Bedeutung. Auch an unserer Schule kann KI Lehr- und Lernprozesse sinnvoll unterstützen, neue didaktische Möglichkeiten eröffnen und zur individuellen Förderung beitragen.

Der Einsatz von KI an unserer Schule erfolgt verantwortungsvoll, transparent und im Einklang mit den geltenden rechtlichen Vorgaben. Der Schutz personenbezogener Daten, die Wahrung von Persönlichkeitsrechten sowie Fairness und Chancengleichheit haben dabei einen hohen Stellenwert.

KI wird an unserer Schule zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags sowie der damit verbundenen schulischen Aufgaben eingesetzt. Pädagogische Entscheidungen, insbesondere im Bereich der Leistungsbewertung, werden stets von Menschen getroffen. KI-Systeme dienen als unterstützende Werkzeuge und ersetzen keine pädagogischen Entscheidungen.


2. Geltungsbereich

Diese Nutzungsordnung zum Einsatz von KI gilt für den schulischen Kontext unserer Schule, insbesondere für

  • den Unterricht,
  • die Unterrichtsvorbereitung,
  • der Unterrichtsnachbereitung, 
  • die Lernunterstützung sowie
  • schulische organisatorische Zusammenhänge.

Sie richten sich an Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie an Eltern und Erziehungsberechtigte.

Private Nutzungen von KI außerhalb des schulischen Zusammenhangs sind hiervon nicht erfasst.


3. Unsere Grundsätze beim Einsatz von KI

Beim Einsatz von KI orientieren wir uns an folgenden Grundsätzen:

  • KI unterstützt Lern- und Arbeitsprozesse, ersetzt sie jedoch nicht.
  • Entscheidungen mit pädagogischer oder rechtlicher Bedeutung werden von Menschen getroffen.
  • Der Einsatz von KI wird transparent gemacht.
  • Personenbezogene Daten werden geschützt.
  • Fairness und Chancengleichheit haben oberste Priorität.



4. Einsatz von KI im Unterricht

KI kann im Unterricht in unterschiedlichen Formen eingesetzt werden, zum Beispiel:

  • zur Ideenfindung und Strukturierung von Lerninhalten,
  • zur Unterstützung bei Recherche- und Schreibprozessen,
  • für Übungs- und Feedbackformate,
  • zur gemeinsamen Demonstration von Funktionsweisen von KI.

Ob und in welchem Umfang KI im Unterricht genutzt wird, entscheidet die jeweilige Lehrkraft. Die geltenden Regeln werden den Schülerinnen und Schülern transparent kommuniziert.


5. KI und Leistungsbewertung

Für die Leistungsbewertung an unserer Schule gilt:

  • Grundsätzlich werden Aufgaben ohne die Hilfe von künstlicher Intelligenz von den Schülerinnen und Schülern erledigt. Der Nachweis, dass keine künstliche Intelligenz verwendet wurde, obliegt den Schülerinnen und Schülern, nicht der Lehrkraft.
  • Maßstab ist immer die eigenständige Leistung der Schülerinnen und Schüler.
  • Eine automatisierte Bewertung oder Benotung durch KI-Systeme findet nicht statt.
  • KI kann unterstützend eingesetzt werden, zum Beispiel zur sprachlichen Rückmeldung oder zur Anregung von Überarbeitungen.
  • Schülerinnen und Schüler dokumentieren den Einsatz von KI innerhalb ihrer Aufgaben transparent, so dass Lehrkräfte beurteilen können, welche Leistungen von den Schülerinnen und Schüler kommen und wo KI zum Lernen eingesetzt wurde.
  • Die abschließende Bewertung erfolgt ausschließlich durch Lehrkräfte.

Wenn KI im Lern- oder Arbeitsprozess genutzt wird, kann eine Kennzeichnung erforderlich sein.


6. Datenschutz und Persönlichkeitsrechte

Beim Einsatz von KI achten wir strikt auf den Schutz personenbezogener Daten:

  • Es werden keine personenbezogenen Daten von Schülerinnen und Schülern in nicht freigegebene KI-Systeme eingegeben.
  • Schülerinnen und Schülerarbeiten werden – je nach eingesetztem und freigegebenem KI-System – anonymisiert oder pseudonymisiert verarbeitet. Eine Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nur, soweit sie für den jeweiligen unterrichtlichen Zweck erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig ist.
  • Fotos, Audio- oder Videoaufnahmen von Schülerinnen und Schülern werden nicht in KI-Systeme hochgeladen oder verarbeitet.

Der Einsatz von KI erfolgt ausschließlich mit datenschutzkonformen Lösungen im schulischen Kontext.


7. Urheberrecht

Auch beim Einsatz von KI gelten die urheberrechtlichen Vorgaben:

  • Urheberrechtlich geschützte Inhalte (zum Beispiel Schulbuchinhalte) dürfen nicht ohne entsprechende Erlaubnis in KI-Systeme eingegeben werden.
  • KI-generierte Inhalte sind kritisch zu prüfen und als solche kenntlich zu machen.
  • Die Verantwortung für die rechtmäßige Nutzung liegt bei der jeweils handelnden Person.


8. Verantwortung beim Einsatz von KI

KI-Systeme sind unterstützende Werkzeuge. Die Verantwortung für Unterricht, Förderung und Leistungsbewertung liegt immer bei den Lehrkräften.

Externe KI-Anbieter treffen keine pädagogischen oder schulischen Entscheidungen für unsere Schule.


9. Umgang mit Regelverstößen

Verstöße gegen die schulischen Regelungen zum Einsatz von KI werden gemäß den geltenden schulischen Vorgaben behandelt. Es gelten keine gesonderten Sanktionsregelungen ausschließlich aufgrund der Nutzung von KI.


10. Qualifizierung und Weiterentwicklung

Der kompetente Umgang mit KI erfordert kontinuierliche Weiterbildung.


Wir gewährleisten, dass Lehrkräfte, die KI-Systeme im schulischen Kontext einsetzen, über eine angemessene KI-Kompetenz verfügen und entsprechende Fortbildungs- bzw. Qualifizierungsangebote nutzen.

Gleichzeitig fördern wir den kontinuierlichen Aufbau von KI-Kompetenz im Kollegium und reflektieren den Einsatz von KI regelmäßig, um ihn verantwortungsvoll weiterzuentwickeln.


11. Ergänzende Regelungen und Weiterentwicklung

Diese Nutzungsordnung basiert auf einer Empfehlung des Medienzentrums Offenbach und wurde von unserer Schule für den eigenen Schulbetrieb übernommen.

Sie dient als verbindlicher Orientierungsrahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) im schulischen Kontext unserer Schule.

Die Veröffentlichung dieser Informationen erfolgt zur Transparenz gegenüber der Schulgemeinschaft und der Öffentlichkeit. Die jeweils aktuelle Fassung der schulischen KI-Nutzungsordnung ist über unsere Schulhomepage einsehbar.

Unsere Schule behält sich vor, die Nutzungsordnung bei Bedarf weiterzuentwickeln und an neue rechtliche, technische oder pädagogische Rahmenbedingungen anzupassen.

 

Diese Informationen werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert.

Information zur WBS

Wir sind eine Grundschule im Kreis Offenbach.

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